Kommt es zu Eigentümerwechseln in einer Wohnanlage, werden Gewohnheiten und interne Absprachen von Neueigentümern gerne in Frage gestellt, so auch in einer Hamburger Eigentümergemeinschaft. Hier wurde mit dem Kauf der Eigentumswohnung gleichzeitig das alleinige Nutzungsrecht an einem Garten erworben und die Neueigentümer begannen schnell, diesen einzuzäunen. Eine Rückfrage hätte Ihnen viel Geld gespart.