Der Ersatz einer vorhandenen Raufasertapete durch eine neue Glasfasertapete bei der Renovierung des Treppenhauses stellt keine bauliche Veränderung dar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.1994, 3 Wx 370/93).
Der Ersatz einer vorhandenen Raufasertapete durch eine neue Glasfasertapete bei der Renovierung des Treppenhauses stellt keine bauliche Veränderung dar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.1994, 3 Wx 370/93).
Beliebte Artikel
So langsam landen die Beschlüsse rund um das Thema "abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer bei Reparaturen und Instandhaltung "im Gemeinschaftseigentum stehener Teile" vor...
Die gewerbliche Nutzung von Wohnimmobilien ist ein zunehmend beliebter Trend in der Immobilienbranche. Da Unternehmen nach Möglichkeiten suchen, ihre Gewinne zu maximieren und ihren Raum zu...
Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen seine Miteigentümer in...
Für viele Wohnungseigentümer nur ein Ritual auf der jährlichen Eigentümerversammlung: Nach dem Bericht zur Lage der Nation Wohnungseigentümergemeinschaft und der Besprechung der Jahresabrechnung,...
Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als...
Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente...
Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung sieht eine andere Regelung des Stimmrechts vor (Objektstimmrecht,...
aus www.deutschesmietrecht.de
Der Mieter verweigert die Zustimmung zur Mieterhöhung? Wie geht es weiter?
Wann muss die Mietkaution gezahlt werden?
Wann kann ich als Vermieter eine Kündigung aussprechen?
Wann darf ein Vermieter in die Mietwohnung?
Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung: Mieter und Vermieter sollen sich die Kosten teilen