Der Ersatz einer vorhandenen Raufasertapete durch eine neue Glasfasertapete bei der Renovierung des Treppenhauses stellt keine bauliche Veränderung dar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.1994, 3 Wx 370/93).
Der Ersatz einer vorhandenen Raufasertapete durch eine neue Glasfasertapete bei der Renovierung des Treppenhauses stellt keine bauliche Veränderung dar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.1994, 3 Wx 370/93).
Wohnungseigentümern ist es grundsätzlich erlaubt, über schon geregelte (beschlossene) gemeinschaftliche Angelegenheiten erneut zu beschliessen (BGH, Beschluss vom 20.12.1990, V ZB 8/90). Dabei...
Auf der Eigentümerversammlung wird zur Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme eine Sonderumlage beschlossen, leider zahlt ein Eigentümer nicht. Was kann die Eigentümergemeinschaft gegen säumige oder...
Ein Miteigentümer zahlt das monatliche Hausgeld oder die Salden der Jahresabrechnungen nur schleppend oder überhaupt nicht? Dann sollten Wohnungseigentümergemeinschaft und Hausverwaltung nicht zu...
Zwei Wohnungseigentümer wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen...
Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als...
Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und...
Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente...