Wer einen verrosteten Heizkörper nicht repariert, muß Schadenersatz leisten wenn Wasser austritt und in die Nachbarwohnung eindringt (OLG Frankfurt 20 W 281703).
Wer einen verrosteten Heizkörper nicht repariert, muß Schadenersatz leisten wenn Wasser austritt und in die Nachbarwohnung eindringt (OLG Frankfurt 20 W 281703).
Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als...
Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und...
Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente...