Wer einen verrosteten Heizkörper nicht repariert, muß Schadenersatz leisten wenn Wasser austritt und in die Nachbarwohnung eindringt (OLG Frankfurt 20 W 281703).
Wer einen verrosteten Heizkörper nicht repariert, muß Schadenersatz leisten wenn Wasser austritt und in die Nachbarwohnung eindringt (OLG Frankfurt 20 W 281703).
Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als...
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Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente...