Eine zerstrittene Eigentümergemeinschaft bat zur Eigentümerversammlung. Damit es nicht zu Klagen wegen fehlerhafter Beschlüsse kommt, wurde ein Rechtsanwalt hinzugebeten. Der Verwalter sollte das Protokoll führen, der Rechtsanwalt war für die Versammlungsleitung zuständig. Leider kam es anders wie gedacht, eine Beschlussfeststellung war fehlerhaft, Stimmen wurden nicht korrekt gezählt und einige Eigentümer zogen vor Gericht. Neben der Feststellung des fehlerhaften Beschlusses beantragten sie, dass Ihre Verfahrenskosten von Rechtsanwalt und Verwaltung getragen werden.
So nicht, urteilte das OLG Düsseldorf. Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der Wohnungseigentümerversammlung (hier der Rechtsanwalt) können im Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden und die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den Wohnungseigentümern beauftragten Versammlungsleiters kann nicht dem das Protokoll führenden Verwalter mit der Folge zugerechnet werden, dass dieser mit den Kosten des Beschlussanfechtungsverfahren belastet wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2005 - 3 Wx 56/05).