Im Juni 2005 beschloß eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Erhebung einer Sonderumlage. Die Verwalterin informierte darüber auch den Eigentümer von zwei im Objekt liegenden Wohnungen, für die sie zugleich auch die Sonderverwaltung übernommen hatte und bat um Überweisung des ausstehenden Betrages. Der Eigentümer reagierte nicht, die Wohnungen wurden letztendlich Ende 2006 in die Zwangsverwaltung genommen. 

In dem konkreten Fall hatte eine Verwaltung ohne Beschlussfassung durch die Gemeinschaft Trennwände in den Kellerräumen und die Reinigung der Fassade von Efeu in Auftrag gegeben. Zudem zahlte sie den Ersatz einer Glasscheibe am Fenster eines Miteigentümers obwohl der Eigentümer nach der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft diese Kosten alleine hätte tragen müssen. 

Die gerichtliche Durchsetzung eines geänderten Verteilungsschlüssels in der Hausgeldabrechnung ist gegen den Willen der übrigen Eigentümer nicht einfach. Wann ein einzelner Wohnungseigentümer eine Anpassung des Kostenverteilungsschlüssels verlangen kann, richtet sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Der BGH hat in einer Entscheidung erneut die Grenzen dieses individuellen Anspruchs gegen die übrigen Wohnungseigentümer klargestellt.

Hausverwaltung

Als Wohnraumimmobilienverwalter kann sich nur noch niederlassen, wer im Besitz einer Zulassung gemäß § 34c GewO ist. Über die fachliche Qualifikation als Hausverwalter sagt das zunächst nichts aus....

Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters wurde einer umfangreichen...

§ 26 Abs. 1 Satz 1 WEG ist eine klare Regelung, die eigentlich keine Fragen offenlässt: „Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit.”...

Für viele Wohnungseigentümer nur ein Ritual auf der jährlichen Eigentümerversammlung: Nach dem Bericht zur Lage der Nation Wohnungseigentümergemeinschaft und der Besprechung der Jahresabrechnung,...