Was passiert, wenn die Gemeinschaft die Heizkosten nach Miteigentumsanteilen verteilt und ein Eigentümer auf der Eigentümerversammlung eine verbrauchsgerechte Verteilung der Kosten wünscht oder der Mieter einer vermieteten Eigentumswohnung an seinen Vermieter herantritt und eine Änderung fordert? Ist die Gemeinschaft verpflichtet hier zu handeln oder kann sie mit Verweis auf die Gemeinschaftsordnung eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ablehnen? Die aktuelle Fassung der Heizkostenverordnung, gültig seit dem 01.01.2009, hat hier praktische Auswirkungen auf die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Auf der Eigentümerversammlung wird zur Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme eine
Die Zahlung einer Sonderumlage kann notwendig werden, wenn eine Instandhaltungsrückstellung noch nicht die entsprechende Höhe erreicht hat und eine Reparaturmaßnahme finanziert werden muss, wenn keine Rücklage vorhanden ist oder sich im Laufe des Wirtschaftsjahres herausstellt, dass die nach Wirtschaftsplan zu entrichtenden Vorauszahlungen für die Deckung des Liquiditätsbedarfs nicht ausreichen. Doch worauf begründet sich dieser Anspruch und wie ist er durchsetzbar? Im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) findet sich der Begriff Sonderumlage nicht. Holen wir deshalb etwas aus, der generelle Anspruch zur Kostentragung - auch einer Sonderumlage - ergibt sich aus § 16 Abs. 2 WEG.


