Die Einberufung der Eigentümerversammlung kann in Textform erfolgen, die Einberufungsfrist beträgt mindestens drei Wochen.
Das Schreiben sollte enthalten:
- Vollständige Angaben des Namens und der Anschrift des Verwalters – also des Absenders
- Vollständige Angaben zu Namen und Anschrift des Adressaten
- Genaue Bezeichnung der Gemeinschaft (Ort und Straßenbezeichnung)
- Ort der Versammlung
- Datum und Uhrzeit der Versammlung
- Tagesordnung