Eine Wohnung möbliert zu vermieten, bedeutet zunächst einmal Investitionskosten. Diese zahlen sich häufig jedoch aus, da für möblierte Wohnungen die Mietpreisbremse nicht greift. Eine möblierte Mietwohnung hat zudem einen hohen Nutzwert und bringt somit sowohl den Mietern als auch den Vermietern viele Vorteile. Auch die Anschaffungskosten für möblierte Wohnungen können steuerlich geltend gemacht werden. Entscheidend ist es, die passende Zielgruppe anzusprechen und einen passgenauen Mietvertrag zu erstellen.
Eine möblierte Mietwohnung hat einen höheren Nutzwert
Bei einer möblierten Mietwohnung erhöht sich der Nutzwert, was sowohl den Mietern als auch den Vermietern viele Vorteile bringt. Die Mieter müssen sich nicht um die Einrichtung der Wohnung kümmern und können die darin befindlichen Geräte verwenden. Die Vermieter haben unter anderem steuerliche Vorteile und werden von der Mietpreisbremse nicht so stark in Mitleidenschaft gezogen.
Der Gesetzgeber hat nicht klar definiert, ab wann eine Wohnung als möbliert gilt. Es gibt jedoch bestimmte Richtlinien, die sich in der Praxis als Kriterien bewährt haben. So ist es beispielsweise nicht ausreichend, eine Wohnung mit einer Einbauküche zu versehen oder einen Schrank darin aufzustellen, um sie als möbliert vermieten zu können. Wichtig ist, dass verschiedene Einrichtungsmerkmale wie ein Bett, Tische, Lampen, Teppiche, Gardinen, Kücheneinrichtung und vieles mehr in der Wohnung vorhanden sind. Bei Unsicherheiten wird im Einzelfall geprüft, ob eine Wohnung die Kriterien erfüllt, um als möbliert zu gelten.
Benutzung der Geräte beachten
In einer möblierten Wohnung befinden sich in der Regel verschiedene Geräte, die von den Mietern mit genutzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise eine Waschmaschine oder ein Geschirrspüler. Wenn eine Wohnung solche Geräte beinhaltet, ist sie für Mieter besonders interessant und Vermieter können aus einer größeren Anzahl an Interessenten wählen. Deswegen ist es durchaus lohnenswert, auf hochwertige Geräte mit vielen Features zu setzen.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die mit der Anschaffung und Instandhaltung der Geräte verbundenen Kosten beim Vermieter bleiben. Die Mieter dürfen die Geräte verwenden, wodurch diese sich kontinuierlich abnutzen. Sollte eine Reparatur oder eine Neuanschaffung nötig werden, muss hierfür der Vermieter aufkommen. Außerdem kann es lohnenswert sein, in besonders energiesparende Modelle zu investieren. Diese leisten einerseits einen Beitrag zum Umweltschutz und reduzieren andererseits Kosten für Energie und Wasser für die Mieter. Hierdurch wird die Mietwohnung zusätzlich interessant.
Mittels Möblierung die Mietpreisbremse abfedern
Viele Städte mit angespannten Wohnungsmärkten gehen dazu über, Mietpreisbremsen anzuwenden. Das Ziel ist es, Mieter zu schützen und für eine größtmögliche Diversität in den einzelnen Städten zu sorgen. Für Vermieter bedeutet das allerdings, dass sich ihre Rendite bei der Vermietung reduziert und dass für notwendige Reparaturen oder Investitionen weniger Geld zur Verfügung steht. Deswegen müssen andere Mittel und Wege gefunden werden, um sich finanziell abzusichern.
Eine gute Möglichkeit besteht darin, einen Mietwohnung möbliert anzubieten. In einem solchen Fall greift die Mietpreisbremse nämlich nicht. Stattdessen können Vermieter solcher möblierten Wohnungen einen Mietpreis festlegen, ohne sich strikt an die durch die Mietpreisbremse geltenden Preislimits halten zu müssen. Die Investition in Möbel und Geräte kann sich somit auszahlen, weil hierdurch höhere Mieteinnahmen möglich werden. Wie hoch die jeweiligen Zuschläge sind, lässt sich beispielsweise mit dem Berliner Modell und dem Hamburger Modell berechnen.
Steuervorteile nutzen
Wer eine Wohnung möbliert anbieten möchte, muss zunächst einige Kosten tragen. Hierzu gehört natürlich zunächst die Anschaffung bestimmter Möbel. Langfristig ergeben sich hieraus jedoch viele finanzielle Vorteile. So haben Vermieter das Recht, die Anschaffungskosten für die Ausstattung ihrer Wohnung steuerlich geltend zu machen. Ebenso ist es möglich, Reparaturkosten, die für Möbel oder Geräte in der möblierten Wohnung anfallen, von der Steuer abzusetzen.
In der Steuererklärung werden die entsprechenden Kosten unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" geltend gemacht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sämtliche Ausgaben mit einer Quittung nachgewiesen werden müssen. Hinzu kommt, dass bestimmte Anschaffungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Das gilt beispielsweise dann, wenn Möbel für eine möblierte Mietwohnung einen Einkaufswert von weniger als 800 € netto besitzen.
Die passende Zielgruppe auswählen und ansprechen
Um eine Wohnung möbliert vermieten zu können, ist es wichtig, die passende Zielgruppe zu finden. Einige Vermieter sprechen gezielt Berufspendler an. Diese bekommen häufig eine finanzielle Unterstützung von ihren Arbeitgebern, wodurch sie besonders zuverlässige Mieter sind. Hinzu kommt, dass sie die Wohnung vermutlich langfristig brauchen, solange ihr Arbeitsverhältnis besteht. Somit können Vermieter mit regelmäßigen Einnahmen rechnen.
Eine weitere Zielgruppe, die sich für vermietete Wohnungen anbietet, sind Austauschstudierende. Diese erhalten häufig ebenfalls finanzielle Unterstützung, sodass sie ihre Miete pünktlich und zuverlässig bezahlen können. Außerdem entscheiden sich immer mehr Millennials dafür, befristete Mietverhältnisse einzugehen. Ihnen ist es nicht so wichtig, Eigentum zu besitzen, sondern der Komfort ist für sie ausschlaggebend. Vermieter müssen bei der Präsentation ihrer Wohnung also zielgruppengerecht arbeiten und Kanäle nutzen, die auch von der Zielgruppe genutzt werden, die sie gerne ansprechen würden.
Wichtige Besonderheiten beim Mietvertrag
Im Rahmen der Vermietung ist es wichtig, einen Mietvertrag so aufzusetzen, dass er einer möblierten Wohnung gerecht wird. Grundsätzlich ist es kein Problem, einen klassischen Mietvertrag als Grundlage zu nutzen und diesen auf die individuellen Gegebenheiten anzupassen. Hierbei ist von Bedeutung, den Begriff "möblierte Wohnung" in den Vertrag aufzunehmen. So ist sichergestellt, dass niemand versehentlich von einer unmöblierten Wohnung ausgeht.
Die Mieter dürfen sämtliche Einrichtungsgegenstände nutzen, die sich in der möblierten Wohnung befinden. Deswegen ist es ratsam, dem Wohnungsübergabeprotokoll eine Inventarliste beizufügen. Somit ist sichergestellt, dass beide Seiten genau geklärt haben, welche Gegenstände zur Einrichtung gehören. So kann es nach dem Auszug der Mieter nicht passieren, dass diese bestimmte Gegenstände für sich beanspruchen und behaupten, sie hätten diese erst in die Wohnung gebracht. Für die Mieter ist demgegenüber sichergestellt, dass die Vermieter für Schäden an bestimmten Einrichtungsgegenständen aufkommen müssen. Für ein Höchstmaß an Sicherheit sollte das Protokoll mit Fotos und Skizzen des Inventars ausgestattet sein.
Fazit
Eine Wohnung möbliert zu vermieten, bringt viele Vorteile mit sich. Das gilt jedoch nur dann, wenn geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen werden. Hierzu gehört beispielsweise, eine passende Zielgruppe auszuwählen, eine umfassende Renditekalkulation vorzunehmen und Vorteile bei der Steuer und der Mietpreisbremse voll auszunutzen. Wenn Vermieter hier etwas Zeit, Mühe und Geld investieren, profitieren sie stark von der möblierten Wohnung.