Die Terrassensanierung ist Sache der Gemeinschaft

Sind bei einer Terrasse bauseitig die unter dem im Sondereigentum stehenden Plattenbelag liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und zur Wärmedämmung nicht vertragsgemäß hergestellt, ist die Neuerstellung dieser Dämm- und Isolierschichten als ordnungsgemäße Instandsetzung mehrheitlich beschließbar als Maßnahme zur Mängelbeseitigung und insoweit zur erstmaligen Herstellung eines baulich-technisch einwandfreien Zustandes (BayObLG, Beschluss vom 20.03.1991, 2 Z/91).

Leseliste Wohnungseigentum

In der Praxis wird die Buchführung bei Wohnungseigentümergemeinschaften auf Basis einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung geführt, also einer reinen Zufluss- und Abflussrechnung. Diese Art der...

Die Wohnungseigentümer können für eine besondere Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums beschließen, dass hierfür ein moderates Entgelt zu entrichten ist. Für die mit Umzügen verbundene...

Grundsätzlich können bauliche Veränderungen nun mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 Abs. 2 WEG). Jedem einzelnen Eigentümer wird zudem das Recht zugestanden, eine angemessene bauliche...

Es ist mittlerweile gängige Praxis, die Verwaltervergütung der Eigentümergemeinschaft gleichmäßig auf die Einheiten zu verteilen, sodass jedes Sondereigentum oder Teileigentum mit dem gleichen...