E-Mail von der Hausverwaltung Bild von Tumisu auf PixabayDas Landgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein WEG-Verwalter dem Wunsch einiger Miteigentümer nachkommen muss, die E-Mail-Adressen der Miteigentümer herauszurücken und befand: Nein!