Herzlich willkommen bei Fibucom – Ihr Ratgeber für Wohnungseigentum

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um das Wohnungseigentum: verständlich, praxisnah und aktuell. Wählen Sie eines der Themen, um direkt einzusteigen.

Beschlüsse

Alles zu Beschlussfassung, Gültigkeit und Anfechtung.

Eigentümerversammlung

Einladung, Ablauf, Umlaufbeschluss und Ihre Rechte.

Hausverwaltung

Aufgaben, Bestellung, Kontrolle und der Verwaltungsbeirat.

Eigentümergemeinschaft

Gemeinschafts- & Sondereigentum, Teilungserklärung, Sondernutzungsrecht.

Instandhaltung & Reparaturen

Wer zahlt was? Erhaltungspflicht, bauliche Veränderungen, Kostenverteilung.

Was tun, wenn …?

24 Alltagssituationen für Eigentümer praxisnah erklärt – mit Tipps & FAQs.

Ordnungsgemäße Verwaltung im WEG – kompakt erklärt


Definition der ordnungsgemäßen Verwaltung

Unter ordnungsgemäßer Verwaltung versteht man im Wohnungseigentumsrecht (WEG) sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft zu erhalten, wirtschaftlich zu verwalten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).

Zentrale Aufgaben der Verwaltung

1. Instandhaltung und Reparaturen

Die Hausverwaltung muss Schäden am Gemeinschaftseigentum rechtzeitig erkennen und beheben.

2. Wirtschaftliche Verwaltung

Dazu gehört die Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans zur transparenten Darstellung finanzieller Belastungen der Eigentümer.

3. Umsetzung von Beschlüssen

Die Verwaltung hat die Pflicht, Beschlüsse der Eigentümerversammlung unverzüglich umzusetzen.

4. Gesetzliche Befolgung

Die Verwaltung informiert Eigentümer über relevante gesetzliche Änderungen und sorgt für deren Einhaltung.

§ Praxisrelevantes Urteil (BGH)

Der BGH stellte 2023 klar (Az.: V ZR 65/22), dass eine Verwaltung unverzüglich handeln muss, wenn Schäden am Gemeinschaftseigentum drohen. Verzögerungen mit finanziellen Folgeschäden begründen Schadensersatzansprüche.

 

Checkliste: 5 Kriterien für ordnungsgemäße Verwaltung

  • Regelmäßige Kontrolle des Gemeinschaftseigentums
  • Transparente Buchführung
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen
  • Fristgerechte Wirtschaftspläne
  • Aktive Kommunikation mit Eigentümern

 

FAQ: Wichtige Fragen kompakt beantwortet


Welche Folgen haben Pflichtverletzungen durch die Verwaltung?

Eigentümer können Schadensersatzansprüche stellen, wenn Pflichtverletzungen zu finanziellen Schäden führen.

Darf die Verwaltung allein Entscheidungen treffen?

Nein. Maßnahmen müssen gesetzlich legitimiert oder von der Eigentümerversammlung beschlossen sein.

Fazit und Empfehlungen

Eine gewissenhafte Verwaltung schützt die Eigentümergemeinschaft. Regelmäßige Kontrollen und eine aktive Beteiligung der Eigentümer sind unerlässlich, um Risiken zu vermeiden.

Weiterführende Inhalte

Nicht immer herrscht unter Erben „Friede, Freude, Eierkuchen“, oft genug werden handfeste Konflikte ausgetragen. Ein zusätzliches Konfliktpotenzial entsteht dann, wenn ein Wohnungseigentümer...

E-Mail von der Hausverwaltung Bild von Tumisu auf PixabayDas Landgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein WEG-Verwalter dem Wunsch einiger Miteigentümer nachkommen muss, die...

Wenn die Eigentümergemeinschaft keinen Wirtschaftsplan beschließt, fehlen die verbindlichen Vorgaben für die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen der Eigentümer, was zu mehreren Problemen führen...

Zu früh gefreut hatte sich ein frisch gebackener Eigentümer im Mai 2004 als er bei der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung den Zuschlag erhielt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wandte sich...