Miteigentümer fühlten sich durch Stehtische im Laden gestört

Der Fall: Dass sich in ihrer Wohnanlage ein Ladenlokal befand, damit mussten sich die übrigen Eigentümer zufrieden geben. Denn es war in der Teilungserklärung vorgesehen, hier eine Gewerbeeinheit einzurichten. Doch besonders empfindlich reagierten die Nachbarn, als sie etwas anderes bemerkten: Der Geschäftsmann hatte in seinen Räumen ohne Erlaubnis der Gemeinschaft Stehtische aufgestellt, an denen die Kunden Kaffee trinken konnten. Das gehe entschieden über die eigentlich vorgesehene Nutzung hinaus, meinten die Eigentümer und forderten, dies sofort abzustellen.

Das Urteil: Die Juristen des Oberlandesgerichts Köln untersagten die Stehtische. Jedermann sei klar, argumentierten sie, dass solch eine zusätzliche Ausstattung zu einer längeren Verweilzeit der Kunden führe. Wer nicht nur einkaufe, sondern auch noch Getränke konsumiere, der sorge in der Wohnanlage für mehr Unruhe. Mit der eigentlichen Zweckbestimmung eines Ladens habe das nichts zu tun, OLG Köln, Aktenzeichen 16 Wx 52/04.

 

Miete und Rendite Leseprobe

Banner Miete und Rendite

CTA rechte Seitenleiste Podcast

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Instandhaltungen & Reparaturen

Die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft. Sie trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum bringen häufig...

Instandhaltungen & Reparaturen

Ein Balkonkraftwerk spart Strom und wirkt harmlos. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann es trotzdem Ärger geben. Der BGH hat klargestellt: Auch ohne Bohren oder Eingriff in die Fassade kann...

Eigentümerversammlung

Viele Sondereigentümer können an der Eigentümerversammlung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht selbst teilnehmen. Mit einer Vollmacht dürfen Sie jedoch eine andere Person beauftragen,...

Instandhaltungen & Reparaturen

Es zieht am Fenster, die Scheibe beschlägt, der Rahmen sitzt nicht sauber – und das schon seit dem Kauf der Wohnung. Viele Wohnungseigentümer stellen sich dann dieselbe Frage: Trägt die...