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Balkone: Was ist Sondereigentum, was ist Gemeinschaftseigentum?

Ein Balkon wirkt auf den ersten Blick wie eine sehr private Angelegenheit. Man sitzt dort allein, stellt Pflanzen auf, trinkt Kaffee und ärgert sich über Pollen, Tauben oder die Nachbarn. Juristisch ist die Sache aber weniger gemütlich. Denn ein Balkon gehört dem jeweiligen Wohnungseigentümer eben nicht einfach komplett. Gerade bei Sanierung, Anstrich, Abdichtung, Geländer oder Solarmodulen zeigt sich schnell: Der Balkon ist meist ein gemischtes Konstrukt aus Sonder- und Gemeinschaftseigentum. (Gesetze im Internet)


