Die für Telefonanschlüsse erforderlichen Installationen befinden sich im gemeinschaftlichen Eigentum. Ab Übergang in die Räume des Sondereigentümers sind die entsprechenden Anschlußleitungen und Anschlüsse dagegen Sondereigentum, sofern hier nicht Eigentum Dritter besteht, z.b. der Telekom.