Riskante Geldanlagen, der Verwalter sollte Bedenken im Protokoll festhalten

Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft müssen regelmäßig Zahlungen leisten, um für überraschende Reparaturen oder Sanierungen der Immobilie finanziell gewappnet zu sein. Diese Instandhaltungsrücklage darf nicht allzu riskant angelegt werden, dafür hat auch der Verwalter zu sorgen, sonst kann er mit in die Haftung geraten (Oberlandesgericht Celle, Aktenzeichen 4 W 7/04).

Der Fall: Eine Eigentümergemeinschaft erhoffte sich offensichtlich den großen Reibach. 50.000 Euro der Instandhaltungsrücklage, so der Beschluss, seien in eine gewinnträchtige, aber gleichzeitig äußerst riskante Geldanlage zu stecken. Das Ende der Aktion war weniger erfreulich, denn statt Überschüsse einstecken zu können, musste die Eigentümergemeinschaft erhebliche Verluste in Kauf nehmen. In einem Zivilprozess ging es unter anderem um die Frage, ob auch den Verwalter eine gewisse Verantwortung trifft.

Das Urteil: Das Geld sei nicht in einer Form angelegt worden, die ordnungsgemäßer Verwaltung entspreche, entschied der Bundesfinanzhof. Der Verwalter hafte gemäß seinem Vertrag zumindest für einen Teil des Schadens, denn er habe seine Pflichten verletzt. In Kenntnis des Risikos hätte er die Eigentümergemeinschaft ausdrücklich warnen müssen. Auch wäre es möglich gewesen, einen speziellen Beschluss herbeizuführen, wonach er trotz geäußerter Bedenken zur Mitwirkung bei dieser speziellen Anlage verpflichtet worden sei. Keinesfalls durfte er sich auf Grund seiner speziellen Verantwortung einfach der leichtsinnigen Entscheidung der Eigentümer beugen.


Gemeinschaftseigentum


Schließanlagen sind eine praktische Angelegenheit. Mit einem Schlüssel kann der Wohnungseigentümer...

Die zentrale Heizungsanlage bestehend aus Heizungsraum, Brenner, Kessel und ggf. Öltank steht nach...

Ein Energieausweis ist gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen...

Zur oft zitierten ordnungsgemäßen Verwaltung des Wohnungseigentums gehört auch die Aufstellung...

Abwasserkanal Gemeinschaftseigentum, BayObLG Rpfleger 1992, 86 Abwasserhebeanlage Die Zuordnung...


Top 5 Wohnungseigentumsrecht


Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der...

Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild...

Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere...

Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung sieht eine...

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu...