Wird einem Wohnungseigentümer eine bestimmte Grundstücksfläche zur Sondernutzung als Kfz-Stellplatz zugewiesen, ist damit eine andere Nutzung dieser Fläche ausgeschlossen, BayObLG, Beschluss v. 09.04.2002, Az.: 2 ZBR 30/02 in NZM 2002, 488.
Wird einem Wohnungseigentümer eine bestimmte Grundstücksfläche zur Sondernutzung als Kfz-Stellplatz zugewiesen, ist damit eine andere Nutzung dieser Fläche ausgeschlossen, BayObLG, Beschluss v. 09.04.2002, Az.: 2 ZBR 30/02 in NZM 2002, 488.
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Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente...
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aus www.deutschesmietrecht.de
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