Anpassung der Verteilungsschlüssel nach Dach- und Kellerausbau

Baut ein Wohnungseigentümer die zu seinem Sondereigentum gehörenden Dach- und Kellerräume zu Wohnzwecken aus und führt dies zu einer nicht unwesentlichen Verschiebung der Eigentumsanteile, können die anderen Wohnungseigentümer die Neuanpassung des Verteilungsschlüssels für die Kosten der Wohnanlage verlangen.

Dem steht - so der Bundesgerichtshof - nicht entgegen, dass die Teilungserklärung hierzu keine Regelung enthält, Urteil des BGH vom 17.10.2004 V ZB 22/04.

Amazon Anzeige

Vermieterset

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Gemeinschaftseigentum


Abwasserkanal Gemeinschaftseigentum, BayObLG Rpfleger 1992, 86 Abwasserhebeanlage Die Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist davon abhängig davon,  ob sie nur der Entsorgung...

Gestiegene Energiepreise und wachsendes Umweltbewusstsein sorgen dafür, dass immer mehr Menschen um Einsparungen beim Energieverbrauch bemüht sind. Kosten, aber auch Einsparpotenziale, sind...

Ob Mieter oder Käufer. Haben sie ein Haustier, sollten sie sich vor der Anmietung oder dem Kauf einer Eigentumswohnung erkundigen, ob die Haltung erlaubt ist. Die einen können nicht ohne Haustiere...

Abstellplätze im Freien sind Gemeinschaftseigentum, OLG Hamm NJW 1975, 60. Car-Ports, also Kfz.-Stellplätze im Freien, die mit vier Eckpfeilern und Überdachung versehen sind, sind...

Schließanlagen sind eine praktische Angelegenheit. Mit einem Schlüssel kann der Wohnungseigentümer die Haustür, seine Wohnungs- und Kellertür sowie sonstige ihm oder allen Eigentümern zur Verfügung...