Die Terrassensanierung ist Sache der Gemeinschaft

Sind bei einer Terrasse bauseitig die unter dem im Sondereigentum stehenden Plattenbelag liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und zur Wärmedämmung nicht vertragsgemäß hergestellt, ist die Neuerstellung dieser Dämm- und Isolierschichten als ordnungsgemäße Instandsetzung mehrheitlich beschließbar als Maßnahme zur Mängelbeseitigung und insoweit zur erstmaligen Herstellung eines baulich-technisch einwandfreien Zustandes (BayObLG, Beschluss vom 20.03.1991, 2 Z/91).

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Gemeinschaftseigentum


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