Sind bei einer Terrasse bauseitig die unter dem im Sondereigentum stehenden Plattenbelag liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und zur Wärmedämmung nicht vertragsgemäß hergestellt, ist die Neuerstellung dieser Dämm- und Isolierschichten als ordnungsgemäße Instandsetzung mehrheitlich beschließbar als Maßnahme zur Mängelbeseitigung und insoweit zur erstmaligen Herstellung eines baulich-technisch einwandfreien Zustandes (BayObLG, Beschluss vom 20.03.1991, 2 Z/91).