Für jedes Wirtschaftsjahr wird für die Eigentümergemeinschaft - in der Regel von der Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat, ein Wirtschaftsplan erstellt, in dem die Einnahmen und Ausgaben des kommenden Jahres kalkuliert und eingestellt werden § 28 Absatz 1 WEG.
Für welchen Zeitraum gilt der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gilt in der Regel für ein Kalenderjahr. Das bedeutet, dass der Plan die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres abdeckt. Der genaue Zeitraum kann jedoch in der Teilungserklärung oder in einem Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt sein.