Eigentümerversammlung

Diese Frage ist unter Juristen höchst umstritten. Der BGH hat jetzt erneut die Auffassung vertreten, dass in solchen Fällen eine Vermehrung der Stimmrechte nicht eintreten dürfe.

Beschlussfassung

Das Kopfstimmrecht ist das in § 25 Abs. 2 Satz 1 WoEigG vorgesehene Stimmrechtsprinzip der Eigentümergemeinschaft. Wurde in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer kein gegenteiliges...

Beschlussfassung

Tabula Rasa bei der Kostenverteilung in der Eigentümergemeinschaft. Zukünftig ist die Gemeinschaft relativ frei, die Kosten der Verwaltung und die Kosten anfallender Erhaltungsmaßnahmen...

Beschlussfassung

Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay Stellen Sie sich vor: Die Eigentümergemeinschaft entdeckt massive Baumängel am Gemeinschaftseigentum – Risse in der Tiefgarage, undichte Fenster,...