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Bauliche Veränderungen in der WEG: Beschluss und Kosten
Ein Eigentümer möchte einen Balkon anbauen, eine Ladestation installieren oder seine Terrasse vergrößern. Doch darf er das überhaupt? Welche Mehrheit ist in der Eigentümerversammlung erforderlich? Und müssen auch diejenigen Eigentümer bezahlen, die gegen den Umbau gestimmt haben?
Seit der WEG-Reform 2020 lassen sich bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum leichter beschließen. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Eigentümer nach Belieben umbauen darf. Die §§ 20 und 21 WEG unterscheiden zwischen der Zulässigkeit einer Maßnahme und ihrer Finanzierung.



