Der BGH hat klar gestellt, dass der Einzelwirtschaftsplan zu den unverzichtbaren Bestandteilen des Wirtschaftsplans gehört. Folglich ist der Eigentümerbeschluss über die Genehmigung eines Wirtschaftsplans ohne Einzelwirtschaftspläne auf Antrag für ungültig zu erklären, BGH Beschluss v. 2.6.2005, V ZB 32/05.