Verlust der Gewährleistung

Die Pflasterung einer Auffahrt kam eine Grundstückseigentümerin teuer zu stehen. Nach Abschluss der Arbeiten zeigten sich erhebliche Mängel, die nur durch kostspielige Nacharbeiten behoben werden konnten. Der Handwerker weigerte sich, für diese Mehrkosten aufzukommen.

Grundsätzlich können bauliche Veränderungen nun mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 Abs. 2 WEG). Jedem einzelnen Eigentümer wird zudem das Recht zugestanden, eine angemessene bauliche Veränderung für bestimmte Maßnahmen zu verlangen. Diese privilegierten Maßnahmen umfassen den behindertengerechter Umbau, die Lademöglichkeit für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, den Einbruchschutz und das "schnelle Internet" (§ 20 Abs. 2 WEG).

Ein Miteigentümer ließ 2005 in seiner Wohnung die einfach verglasten Holzfenster aus dem Jahr 1972 durch Kunststoffrahmenfenster mit Dreifachisolierglas ersetzen. Zum damaligen Zeitpunkt legten die Wohnungseigentümer die Teilungserklärung übereinstimmend dahingehend aus, dass die Erneuerung der Fenster von dem jeweiligen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten vorzunehmen sei. Diese Auslegung stellte sich im Jahr 2012 als falsch heraus. Die Erneuerung der Fenster ist tatsächlich Sache der Gemeinschaft. Daraufhin verklagte der Eigentümer die Gemeinschaft auf Kostenerstattung.

Sanierter Balkon

Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als Sondereigentum. Die Zuordnung zum Gemeinschaftseigentum scheidet im Regelfall schon allein deshalb aus, weil das jedem Wohnungseigentümer gemäß § 13 Abs. 2 WEG zustehende Mitgebrauchsrecht wegen des fehlenden Zugangs praktisch nicht ausführbar ist, andererseits ein allgemeiner Zugang dem Erfordernis der Abgeschlossenheit der Wohnung widerspricht.

grosse fensterflaeche

Kurz gesagt: Fenster sind (fast immer) Gemeinschaftseigentum – aber die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung können durch Gemeinschaftsordnung oder Beschluss abweichen. Dieser Artikel fasst die Rechtslage nach der WEG-Reform und den aktuellen BGH-Urteilen praxisnah zusammen – inklusive typischer Stolperfallen rund um TeilungserklärungSonderumlage und den richtigen Verteilungsschlüssel.

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