Miete und Rendite Leseprobe

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WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Beschlussfassung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu (§ 18 Abs. 1 WEG). Die Eigentümergemeinschaft kann in großen Teilen deshalb selbst bestimmen,...

Instandhaltungen & Reparaturen

Die Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage sollte die frisch gebackene Eigentümergemeinschaft schon bei der ersten Eigentümerversammlung im Auge behalten. Bild: Fotolia.com @ Jürgen...

Eigentümerversammlung

Ein Wohnungseigentümer ist bei der Beschlussfassung immer dann nicht stimmberechtigt, wenn eine Interessenkollision vorliegt (§ 25 Abs. 4 NEU WEG). Haupstsächlich zu nennen sind folgende...

Hausverwaltung

Definition der ordnungsgemäßen Verwaltung Unter ordnungsgemäßer Verwaltung versteht man im Wohnungseigentumsrecht (WEG) sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Gemeinschaftseigentum...