Die geizige Saunagemeinschaft!

Die Sauna einer Wohnungsanlage sollte wegen zu hoher Energiekosten nur noch zweimal pro Woche in Betrieb genommen werden, so der Beschluss in der Versammlung.

Ein Saunafreund zog dagegen vor Gericht und verlor. Die Mehrheitsentscheidung sei zulässig, da die Teilungserklärung keine Regelung für den Saunabetrieb enthalte (OLG Düsseldorf, Az. 3 Wx 94/03).


Gemeinschaftseigentum


Zur oft zitierten ordnungsgemäßen Verwaltung des Wohnungseigentums gehört auch die Aufstellung...

Gartennutzung Bestehen an einem Garten keine Sondernutzungsrechte, steht jedem...

Schließanlagen sind eine praktische Angelegenheit. Mit einem Schlüssel kann der Wohnungseigentümer...

Als Eigentümergemeinschaft seid ihr nicht automatisch dazu verpflichtet, energetische Sanierungen...

Die zentrale Heizungsanlage bestehend aus Heizungsraum, Brenner, Kessel und ggf. Öltank steht nach...


Top 5 Wohnungseigentumsrecht


Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der...

Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild...

Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere...

Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung sieht eine...

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu...