Die geizige Saunagemeinschaft!

Die Sauna einer Wohnungsanlage sollte wegen zu hoher Energiekosten nur noch zweimal pro Woche in Betrieb genommen werden, so der Beschluss in der Versammlung.

Ein Saunafreund zog dagegen vor Gericht und verlor. Die Mehrheitsentscheidung sei zulässig, da die Teilungserklärung keine Regelung für den Saunabetrieb enthalte (OLG Düsseldorf, Az. 3 Wx 94/03).


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