Nicht immer herrscht in Wohnungseigentümergemeinschaften „Friede, Freude, Eierkuchen“. Oft werden handfeste Konflikte ausgetragen. Ein zusätzliches Konfliktpotenzial entsteht dann, wenn ein Wohnungseigentümer verstirbt und eine Erbengemeinschaft aus mehreren Miterben die Rechtsnachfolge antritt. Für die Wohnungseigentümergemeinschaft und die Erbengemeinschaft stellt sich dann die Frage, wie man mit der Situation umgeht und welche rechtlichen Ansatzpunkte bestehen, um Lösungen zu finden. Vor allem geht es dann darum, den Begriff der „Teilungsversteigerung“ richtig einzuordnen.