Definition der ordnungsgemäßen Verwaltung
Unter ordnungsgemäßer Verwaltung versteht man im Wohnungseigentumsrecht (WEG) sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft zu erhalten, wirtschaftlich zu verwalten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).