Der Verwaltungsbeirat oder auch Eigentümerbeirat genannt, stellt neben Wohnungseigentümergemeinschaft und Hausverwaltung das dritte Organ der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft dar. Eine Bestellung ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Der Beirat ist von Gesetz wegen somit freiwilliges Verwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft.