Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht (neu) die Verwaltung bei der Durchführung seiner Aufgaben. Da sich die Unterstützung und Überwachung uneingeschränkt auf die „Aufgaben des Verwalters“ erstreckt, sind somit sämtliche Aufgaben des Verwalters einbezogen. Die Tätigkeit erstreckt sich nicht auf die Übernahme von Verwaltungsaufgaben selbst. Neben der Unterstützung und Überwachung der üblichen Verwalter-Tätigkeit soll der Verwaltungsbeirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen und mit einer Stellungsnahme versehen.

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Gemeinschaftseigentum


Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) wurde im Sommer 2023 vom Bundestag beschlossen und legt fest, dass ab dem 1. Januar 2024 neu installierte Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien...

Die zentrale Heizungsanlage bestehend aus Heizungsraum, Brenner, Kessel und ggf. Öltank steht nach allgemeiner Auffassung zwingend im Gemeinschaftseigentum. Heizungsregeln im GEG: Diese...

Abstellplätze im Freien sind Gemeinschaftseigentum, OLG Hamm NJW 1975, 60. Car-Ports, also Kfz.-Stellplätze im Freien, die mit vier Eckpfeilern und Überdachung versehen sind, sind...

Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, dass Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) zu den privilegierten Vorhaben zählen. Dadurch können Eigentümergemeinschaften die Installation...

Ein Energieausweis ist gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst...