Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht (neu) die Verwaltung bei der Durchführung seiner Aufgaben. Da sich die Unterstützung und Überwachung uneingeschränkt auf die „Aufgaben des Verwalters“ erstreckt, sind somit sämtliche Aufgaben des Verwalters einbezogen. Die Tätigkeit erstreckt sich nicht auf die Übernahme von Verwaltungsaufgaben selbst. Neben der Unterstützung und Überwachung der üblichen Verwalter-Tätigkeit soll der Verwaltungsbeirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen und mit einer Stellungsnahme versehen.

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WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Gemeinschaftseigentum


Abstellplätze im Freien sind Gemeinschaftseigentum, OLG Hamm NJW 1975, 60. Car-Ports, also Kfz.-Stellplätze im Freien, die mit vier Eckpfeilern und Überdachung versehen sind, sind...

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Gestiegene Energiepreise und wachsendes Umweltbewusstsein sorgen dafür, dass immer mehr Menschen um Einsparungen beim Energieverbrauch bemüht sind. Kosten, aber auch Einsparpotenziale, sind...

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