Was passiert, wenn die Gemeinschaft die Heizkosten nach Miteigentumsanteilen verteilt und ein Eigentümer auf der Eigentümerversammlung eine verbrauchsgerechte Verteilung der Kosten wünscht oder der Mieter einer vermieteten Eigentumswohnung an seinen Vermieter herantritt und eine Änderung fordert? Ist die Gemeinschaft verpflichtet hier zu handeln oder kann sie mit Verweis auf die Gemeinschaftsordnung eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ablehnen? Die aktuelle Fassung der Heizkostenverordnung, gültig seit dem 01.01.2009, hat hier praktische Auswirkungen auf die Wohnungseigentümergemeinschaft.