Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 wurden die Möglichkeiten zur Änderung der Kostenverteilung in bestimmten Bereichen flexibilisiert. Dennoch gibt es klare Grenzen, die Eigentümer beachten müssen. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zur Kostenverteilung in der WEG, die gesetzlichen Vorgaben und die notwendigen Mehrheiten für Änderungen beschrieben.

Der Vermögensbericht ist eine relativ neue Verpflichtung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und wurde mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 eingeführt und ist in in § 28 WEG geregelt. Der Bericht dient dazu, die Eigentümer über die finanzielle Gesamtlage der Gemeinschaft zu informieren und stellt eine Ergänzung zur Jahresabrechnung dar. Der Vermögensbericht enthält insbesondere Informationen über die Höhe der Rücklagen und andere finanzielle Vermögenswerte der Gemeinschaft. Hierzu gehören insbesondere:

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Die Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft

Hier sind relevante Urteile zum Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft, die häufig zitierten Rechtsgrundlagen und Klarheit zu verschiedenen Aspekten bieten:

Ein Miteigentümer zahlt das monatliche Hausgeld oder die Salden der Jahresabrechnungen nur schleppend oder überhaupt nicht? Dann sollten Wohnungseigentümergemeinschaft und Hausverwaltung nicht zu...

Bislang war es übliche Abrechnungspraxis die Instandhaltungsrücklage als Teil der Ausgaben in der jährlichen Abrechnung aufzustellen. Dieser Gepflogenheit bereitete der BGH mit seinem Urteil vom...

Auf der Eigentümerversammlung wird zur Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme eine Sonderumlage beschlossen, leider zahlt ein Eigentümer nicht. Was kann die Eigentümergemeinschaft gegen säumige oder...