In der Praxis wird die Buchführung bei Wohnungseigentümergemeinschaften auf Basis einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung geführt, also einer reinen Zufluss- und Abflussrechnung. Diese Art der Buchführung ist ausreichend und üblich, da Wohnungseigentümergemeinschaften in der Regel keine Gewinnabsicht verfolgen und daher nicht buchführungspflichtig im handelsrechtlichen Sinne sind.