Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 enthält Regelungen zur Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen, um die Energieeffizienz zu verbessern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Das Gesetz differenziert nach der Anzahl der Wohneinheiten in einem Gebäude. § 60b GEG sieht vor, dass die Verpflichtung zur Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen ab sechs Wohneinheiten gilt.