In der Eigentümerversammlung werden Beschlüsse gefasst, die für die Eigentümergemeinschaft bindend sind, so weit sie wirksam sind. Auch die Verwalterbestellung erfolgt auf der Grundlage eines solchen Beschlusses. Doch immer wieder trifft die Eigentümergemeinschaft aus der Sicht des einen oder anderen Miteigentümers eine falsche oder gar unwirksame Entscheidung zur Hausverwalterbestellung. Dann kann eine Anfechtung des Beschlusses für den oder die Eigentümer die Lösung sein.
Zu unterscheiden ist hierbei die Anfechtung des Beschlusses bei der erstmaligen Verwalterbestellung und bei der Wiederwahl eines Hausverwalters. Grundsätzlich gilt, dass eine Anfechtung nur Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Beschluss aus formellen (fehlerhafte Ankündigung, fehlende Beschlussfähigkeit) oder materiellen Gründen (ordnungsgemäße Verwaltung) fehlerhaft ist.