Wer eine Eigentumswohnung besitzt, muss sich nicht bei allen geplanten Veränderungen mit den anderen Eigentümern beratschlagen. Grundsätzlich gilt dies auch für die Renovierung und Instandhaltung des eigenen Badezimmers. Wer jedoch vorschnell entscheidet und umfangreiche Arbeiten plant, könnte unter Umständen Probleme bekommen. So ist es möglich, dass manches Detail nicht unter das Sondereigentum fällt, auch wenn es im ersten Moment so scheint.