Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, dass Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) zu den privilegierten Vorhaben zählen. Dadurch können Eigentümergemeinschaften die Installation solcher Geräte nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Diese Regelung erleichtert es Wohnungseigentümern und auch Mietern, ein Balkonkraftwerk zu installieren, ähnlich wie bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder für Ladestationen von Elektrofahrzeugen. Gleichzeitig wurde das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, um Mietern das Recht zu geben, die Zustimmung des Vermieters zur Installation von Balkonkraftwerken zu verlangen.