Gelegentlich möchten die Eigentümer einer Wohnanlage das Heizsystem komplett verändern. Doch solche Beschlüsse sind in der Praxis gar nicht so leicht umzusetzen. Es ist dafür die Zustimmung aller Betroffenen nötig. (OLG Düsseldorf Aktenzeichen 3 Wx 352/97).
Der Sachverhalt: In einer Wohnanlage hatte sich nach längeren Diskussionen unter den Eigentümern die Meinung herausgebildet, dass es besser sei, von der bisherigen Ölzentralheizung auf Fernwärme umzustellen. Das schien den meisten aus finanziellen und technischen Gründen eine vernünftige Entscheidung. Nicht alle Betroffenen waren allerdings damit einverstanden.
Die Gegner erwiderten, das bisherige Heizsystem sei durchaus noch brauchbar, ein Wechsel komme deswegen aus Kostengründen nicht in Frage. Die andere Seite wollte trotz der Proteste ihre Pläne nicht so ohne weiteres zu den Akten legen. Die Parteien trafen sich deswegen vor den Schranken der Justiz wieder.
Das Urteil: Die Richter stimmten nach einer gründlichen Prüfung aller Argumente der Rechtsmeinung der Minderheit zu. Ein Wechsel des Heizsystems sei in diesem Fall nicht umzusetzen, weil dazu ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft nötig sei. Der Grund dafür: Solche wesentlichen Veränderungen fielen nicht unter die normalen Instandhaltungsmaßnahmen, für die eine einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung ausreicht. Anders hätte es nur ausgesehen, wenn ein Ausfall der Heizanlage gedroht hätte und deswegen eine sofortige Erneuerung nötig gewesen wäre.