{ads3}Der Kellerboden eines Berliner Hauses schlug plötzlich Wellen, weil der nach starken Regenfällen steigende Grundwasserspiegel gegen das Fundament drückte. Doch die Elementarschadenversicherung weigerte sich zu zahlen: Versichert seien nur Schäden, die durch unmittelbar ins Haus eindringenden Regen verursacht würden. Die Richter schlossen sich dieser Meinung an. Wenn Regen nur indirekt über das langsam steigende Grundwasser Schaden anrichtet, sei "die Kausalkette unterbrochen", die Assekuranz müsse nicht zahlen (Landgericht Berlin, 7 O 137/03).