Stellt ein Wohnungseigentümer auf seiner Sondernutzungsfläche ein aufblasbares Planschbecken auf, so kann niemand etwas dagegen unternehmen. Wird jedoch das Becken in den Boden eingelassen, ist unter Umständen die Zustimmung der übrigen Eigentümer erforderlich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Aktenzeichen 2 Z BR 178/98).
Sachverhalt
Bestimmte Bereiche der Grünflächen innerhalb einer Wohnanlage sind häufig vertraglich einzelnen Eigentümern zum Gebrauch zugewiesen. Auf dieser so genannten Sondernutzungsfläche darf man in gewissen Grenzen eigene Aktivitäten entwickeln. Genau das hatte eine Familie in Bayern vor, als sie einen Swimming-Pool errichten ließ. Wie üblich, wurde dazu eine Grube ausgehoben und darin das Becken versenkt. Die Badefreude währte allerdings nicht lange, denn die Nachbarn zogen dagegen vor Gericht. Sie wollten es sich nicht gefallen lassen, dass die Sondernutzungsfläche auf diese intensive Weise genutzt werde. Der Swimmingpool greife zu sehr in die Rechte der übrigen Mitglieder der Gemeinschaft ein.
Urteil
Ein Senat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München musste sich in letzter Instanz mit dem Badestreit befassen. Die Juristen prüften die Situation vor Ort und kamen zu dem Ergebnis, dass dieses neue Becken den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage beeinträchtige. Deswegen entschieden sie in ihrem Urteil gegen die Familie des Pool-Besitzers. Sie verdammten damit allerdings nicht alle derartigen privaten Schwimmbäder in Bausch und Bogen, sondern legten Wert darauf, dass jeder einzelne Fall für sich betrachtet werden müsse.
Artikel und Urteile | Garten im Wohnungseigentum
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Wintergärten - zum Bau ist einstimmiger Beschluss ist notwendig
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Errichtung von Wintergärten auf Balkonflächen ist unwirksam, wenn das Abstimmungsergebnis nicht einstimmig erfolgte. „In diesem Falle würde die Umsetzung des Beschlusses eine nachteilige bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG und keine Modernisierungsmaßnahme nach § 22 Abs. 2 WE...
Wohnungseigentum: Nutzung des gemeinschaftlichen Gartens
Gartenflächen zählen als Grundstücksflächen zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Grundsätzlich können an diesen Flächen aber Sondernutzungsrechte eingeräumt werden mit der Folge, dass die insoweit genau bezeichneten Flächen den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten zum ausschließlichen Gebrauch zur Verfügung stehen.
Bestehen keine Sondernutzun...
Sondernutzungsrecht Garten, Pflanzabstände einhalten!
Auch wenn sich aus einer Teilungserklärung ergibt, dass der jeweilige Inhaber des Sondernutzungsrechts in der Gestaltung der ihm zum ausschließlichen Gebrauch zugewiesenen Gemeinschaftsfläche als Garten weitestgehend freigestellt sein soll, sofern sie nur ihren Charakter als Garten behält, unterliegt er der Beschränkung des § 14 Nr. 1 WEG, wonach j...
Sondernutzungsrecht: Wer zahlt die Baumfällung im Garten?
In der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft wurde einem Miteigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer hinter dem Haus gelegenen Gartenfläche eingeräumt, "Eventuell anfallende Kosten" sollte der Eigentümer selbst zahlen. Es kam wie so oft, im Laufe der Zeit beschädigte ein dort stehender Baum die Garage eines Wohnungseigentümers, ...
WEG | Sichtschutzzaun zum Nachbargarten nur mit Beschluss
Kommt es zu Eigentümerwechseln in einer Wohnanlage, werden Gewohnheiten und interne Absprachen von Neueigentümern gerne in Frage gestellt, so auch in einer Hamburger Eigentümergemeinschaft. Hier wurde mit dem Kauf der Eigentumswohnung gleichzeitig das alleinige Nutzungsrecht an einem Garten erworben und die Neueigentümer begannen schnell, diesen ei...
WEG | Eigenmächtige Vergrößerung der Gartenfläche nicht zulässig
Die Einräumung von Garten-Sondernutzungsrechten erfolgt mit dem Zweck, eine räumlich aufgeteilte Benutzung des gemeinschaftlichen Gartens zu regeln. Ist also gemäß Teilungserklärung ein Sondernutzungsrecht an bestimmten, im Lageplan genau bezeichneten Gartenflächen eingeräumt, darf jeder Eigentümer nur die begrenzten Flächen unter Ausschluß der übr...
WEG-Recht | Wäsche darf auf Balkon oder im Garten getrocknet werden
Der mit Mehrheit gefasste Beschluß einer Eigentümerversammlung, nach dem das Aufhängen von Wäsche auf Balkonen, in Fenstern oder im Garten untersagt wird, ist unwirksam, weil ansonsten der "ordnungsgemäße Gebrauch" des Eigentums nicht mehr gewährleistet wäre (Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 393/02).
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WEG | Vergabe von Nutzungsrechten an einer Gartenfläche benötigt Einstimmigkeit
Eine Eigentümerversammlung kann nicht durch Mehrheitsbeschluß entscheiden, dass das Nutzungsrecht an bestimmten Gartenflächen den Eigentümern zugesprochen wird, die das Grün seit Jahren pflegen. Die Änderung der Teilungserklärung (die ein Sondernutzungsrecht der Grünfläche einzelner Eigentümer ausschloß) kann nur einstimmig beschlossen werden. Alle...
WEG | Der Garten im Gemeinschaftseigentum
Der Garten des Wohngebäudes einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein klassisches Beispiel für das gemeinschaftliche Eigentum. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Eigentümern. Was ist erlaubt, was nicht? Wie können Regelungen zur Gartennutzung und Gartengestaltung getroffen werden? Und wie weit gehen die Befugnisse von Miteige...
Wohnungseigentumsrecht | Swimmingpool im Garten
Stellt ein Wohnungseigentümer auf seiner Sondernutzungsfläche ein aufblasbares Planschbecken auf, so kann niemand etwas dagegen unternehmen. Wird jedoch das Becken in den Boden eingelassen, ist unter Umständen die Zustimmung der übrigen Eigentümer erforderlich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Aktenzeichen 2 Z BR 178/98).
Sachverhalt
Bestimmte...