Das OLG München sieht in der Installation von Leichtmetallgeländern anstelle von massiven Balkonbrüstungen eine modernisierende Instandsetzung und keine bauliche Veränderung. Dabei ist eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung nicht nur auf eine bloße Wiederherstellung des früheren Zustands beschränkt, sondern schließt auch eine sinnvolle Modernisierung mit ein, die die Vorteile neuer technischer Entwicklungen und verbesserter Standards unter Berücksichtigung einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Analyse beinhaltet.
| Beschluss des OLG München vom 14.11.2005 34 Wx 105/05.