Aus einem Archivraum oder Büro wird keine Wohnung!

Ist ein Raum nach der Teilungserklärung als Büroraum oder Archivraum bezeichnet, so handelt es sich nach der für einen unbefangenen Beobachter nächstliegenden Bedeutung nicht nur um eine Beschreibung der Räume, sondern um eine Zweckbestimmung mit der Wirkung einer Gebrauchsvereinbarung nach § 15 WEG.

Der Ausbau eines so bezeichneten Raumes als Schlafzimmer mit Bad und die damit verbundene Nutzung für Wohnzwecke ist daher unzulässig und begründet einen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch (OLG Stuttgart, Beschl. vom 04.11.1986, 8 W 297/86).

CTA rechte Seitenleiste Podcast

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

deutsche mietrecht youtube podcast

🎧 Keine marktgerechte Miete?

So verhandeln Sie den Kaufpreis mit dem Aufholrechner!

deutsche mietrecht youtube podcast

🎧 Willkommen im juristischen Schrebergarten!
Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

deutsche mietrecht youtube podcast

🎧 Der Auskunfts-Check beim Wohnungskauf!
Ohne Vollmacht von Eigentümer oder Makler keine Auskunft von der Hausverwaltung!

Eigentümerversammlung

Ein Wohnungseigentümer ist bei der Beschlussfassung immer dann nicht stimmberechtigt, wenn eine Interessenkollision vorliegt (§ 25 Abs. 4 NEU WEG). Haupstsächlich zu nennen sind folgende...

Beschlussfassung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu (§ 18 Abs. 1 WEG). Die Eigentümergemeinschaft kann in großen Teilen deshalb selbst bestimmen,...

Instandhaltungen & Reparaturen

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über...

Beschlussfassung

Erhebliche Bedeutung für die Praxis hat die Beschlußsammlung nach § 24 Abs. 7. Die Beschluss-Sammlung enthält nur den Wortlaut der in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse...