Der Mieter verweigert die Zustimmung zur Mieterhöhung? Wie geht es weiter?
Verwandte Artikel
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es neben Eigentum und Besitz noch eine weitere Form der Nutzung. Das Nießbrauchrecht, das dem ehemaligen Eigentümer einer Immobilie – ein Haus oder eine...
Nicht immer herrscht unter Erben „Friede, Freude, Eierkuchen“, oft genug werden handfeste Konflikte ausgetragen. Ein zusätzliches Konfliktpotenzial entsteht dann, wenn ein Wohnungseigentümer...
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz setzt sich das Wohnungseigentum aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zusammen (§ 1 Abs. 2 WEG). Sondereigentum kann nur an...
Diesen Tagunsgordnungspunkt liebt jeder WEG-Verwalter: Die Kostentragung bei Instandhaltungsbedarf eines Sondernutzungsrechtes. Die Eigentümer Kowalski besitzen ein Sondernutzungsrecht am Garten und...
Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als...
Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente...
Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung sieht eine andere Regelung des Stimmrechts vor (Objektstimmrecht,...
aus www.deutschesmietrecht.de
Wann kann ich als Vermieter eine Kündigung aussprechen?
Wann muss die Mietkaution gezahlt werden?
Der Mieter verweigert die Zustimmung zur Mieterhöhung? Wie geht es weiter?
Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung: Mieter und Vermieter sollen sich die Kosten teilen