Die Richter des OLG Köln stufen den Bau eines Außenkamins als bauliche Veränderung ein und, wer bauliche Veränderungen vornehmen wolle und dazu gehöre nun auch einmal der Bau eines Aussenkamins, benötigt die vorherige Zustimmung der übrigen Eigentümer. Dies gelte gerade besonders für einen Aussenkamin, da dessen Rauch die Bewohner der anderen Wohnungen in Mitleidenschaft ziehen könne (OLG Köln, 16 Wx 9/00).
Dunstabzugshaube
Installiert ein Sondereigentümer in seiner Küche eine Dunstabzugshaube und schließt er diese an einen stillgelegten Kamin der Eigentümergemeinschaft an, so ist das eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums (KG Berlin, 08.09.1993, 24 W 5753/92+2301/93).