Viele Eltern und Großeltern übertragen ihre Eigentumswohnung schon zu Lebzeiten an ihre Kinder oder Enkelkinder und vereinbaren zugleich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an der Wohnung. Doch wer darf auf der Eigentümerversammlung mitbestimmen? Oma und Opa als Nießbrauchsberechtigte oder das Enkelkind als Wohnungseigentümer?