Verlust der Gewährleistung
Die Pflasterung einer Auffahrt kam eine Grundstückseigentümerin teuer zu stehen. Nach Abschluss der Arbeiten zeigten sich erhebliche Mängel, die nur durch kostspielige Nacharbeiten behoben werden konnten. Der Handwerker weigerte sich, für diese Mehrkosten aufzukommen.