Die Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage sollte die frisch gebackene Eigentümergemeinschaft schon bei der ersten Eigentümerversammlung im Auge behalten. Bild: Fotolia.com @ Jürgen FälchleDie Instandhaltungsrücklage heißt nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Satz 4). Die Ansammlung derselben ist Bestandteil der ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie Bestandteil des monatlich zu zahlenden Hausgeldes.
In vielen Gemeinschaftsordnungen werden Heizkörper inklusive der Zu- und Ableitungen bis zur Strangleitung dem Sondereigentum zugeordnet und liegen somit in der Verantwortung des Sondereigentümers. Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich zulässig.
Doch was passiert, wenn die Gemeinschaft die gesamte Heizungsanlage sanieren möchte? Kann auf der Eigentümerversammlung ein ordnungsgemäßer Beschluss zur Sanierung der Heizungsanlage inkl. Strangsanierung beschlossen werden, der zugleich auch die Sondereigentümer auf eigene Kosten verpflichtet, ihre Rohrleitungen und Heizkörper auszutauschen?
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern zu. Dies regelt eine zentrale Vorschrift im Wohnungseigentumsgesetz (§ 18 WEG). Dazu gehört insbesondere die ordnungsmäßige Instandsetzung und -haltung des Gebäudes. Ob dieser Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung der Verjährung unterliegt, ist eine Frage, mit der sich der Bundesgerichtshof auseinandergesetzt hat.
Ob Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Buchhaltung oder überschaubare Reparaturen: In vielen kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften werden diese Arbeiten in Eigenregie durchgeführt oder gegen...
Die zentrale Heizungsanlage bestehend aus Heizungsraum, Brenner, Kessel und ggf. Öltank steht nach allgemeiner Auffassung zwingend im Gemeinschaftseigentum. Heizungsregeln im GEG: Diese...
Wohnungseingangstüren können nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers stehen, sie sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer, da sie u.a. das...
Abwasserkanal
Gemeinschaftseigentum, BayObLG Rpfleger 1992, 86
Abwasserhebeanlage
Die Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist davon abhängig davon,
ob sie nur der Entsorgung...
Zur oft zitierten ordnungsgemäßen Verwaltung des Wohnungseigentums gehört auch die Aufstellung einer Hausordnung (§ 19 Absatz 2 Satz 1 WoEigG). Wünschen einzelne oder mehrere Eigentümer eine...