Sehr häufig werden durch Schäden im Gemeinschaftseigentum Schäden im Sondereigentum verursacht. Das klassische Beispiel sind die berüchtigten Feuchtigkeitsschäden, die durch schadhafte Isolierungen im Bereich des Gemeinschaftseigentums (Dächer, Außenwände, Terrassen, Balkone) verursacht werden. In solchen Fällen ergeben sich immer wieder Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, wer für die Kosten der Mängelbeseitigung im Sondereigentum aufzukommen hat, wenn die Wohngebäudeversicherung nicht greift.