Dann soll doch der Verwalter für uns Klagen, dachten sich die Eigentümer einer WEG. Doch so einfach ist das nach der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes nicht mehr. Nach einem erfolglosen Mahnbescheid wegen fehlender Hausgelder und einer nicht gezahlten Sonderumlage gegen einen Miteigentümer, landete die Forderung vor dem Amtsgericht. Zwar wurde der Eigentümer aufgrund eines Versäumnisurteils zunächst zur Zahlung verurteilt, nach Einspruch blieb die Klage des Verwalters im eigenen Namen dann jedoch sowohl in der Berufungs- als auch in der Revisionsinstanz erfolglos.