Während der Selbstnutzer seine Zinszahlungen nicht steuermindernd geltend machen kann, kann der vermietende Eigentümer die Zinsen bei seiner Steuererkläung im Rahmen der Einkünftermittlung aus Vermietung und Verpachtung als Kosten ansetzen und so sein zu versteuerndes Einkommen drücken. Daher gilt unter steuerlichen Gesichtspunkten für Vermieter zwar "so viel Eigenkapital wie nötig und soviel Fremdkapital wie mögich". Zwischen 20% und 30% sollten es jedoch schon an Eigenkapital sein, da die Beleihungsgrenzen vieler Banken sich zwischen 60% und 80% bewegen. Benötigen Sie mehr Fremdkapital, ist das oft nur gegen einen Zinsaufschlag möglich. 

Verwandte Artikel


Die Keralit Fassadenverkleidung ist eine innovative Lösung für die Verschönerung und den Schutz von Gebäudefassaden. Sie zeichnet sich durch ihre Langlebigkeit, Widerstandsfähigkeit und ästhetische...

Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Um die Steuerlast so niedrig wie möglich zu halten, sollten Vermieter jeden Cent an Aufwendungen, der in Zusammenhang mit der Vermietung einer...

Neben dem Reinertrag (Nettomietrendite) ist der Cashflow eine wichtige Kennziffer. Der Cashflow ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, bei der die realisierten Einzahlungen und Auszahlungen...

Immer noch gibt es in Deutschland mehr Mieter als Eigentümer, die Nachfrage ist da, in einem Land, das auf eine reiche Mietkultur zurückblicken kann. Deutschland ist das Land mit dem höchsten...

body { font-family: "Oswald,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 1.42857143; color: #333; background-color: #fff; }