Es stellt sich die Frage, ob man ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft per Beschluss auf einer Eigentümerversammlung verpflichtenn kann, den Winterdienst in Eigenleistung zu erbringen. Denn es kann auch durchaus gerechtfertigt sein, diese Arbeiten an eine externe Firma zu übergeben. Sei es durch die körperliche Verfassung der Bewohner oder etwaige berufliche Verpflichtungen, die einen zuverlässigen und regelmäßigen Winterdienst unmöglich machen. Aus diesem Grund ist es auch für jeden Wohnungseigentümer an diesem Punkt besonders interessant, was der BGH zu diesem Sachverhalt geurteilt hat: