Leseliste Wohnungseigentum

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WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Wenn ihr als kleine Eigentümergemeinschaft euch selbst verwaltet und keine professionelle Hausverwaltung habt, müsst ihr die Einladungen zur Eigentümerversammlung nach den gesetzlichen Vorgaben im...

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu (§ 18 Abs. 1 WEG). Die Eigentümergemeinschaft kann in großen Teilen deshalb selbst bestimmen,...

Nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die zum 1. Dezember 2020 in Kraft trat, besteht für Wohnungseigentümer ein individuelles Auskunftsrecht gegenüber der Hausverwaltung.

Als Wohnraumimmobilienverwalter kann sich nur noch niederlassen, wer im Besitz einer Zulassung gemäß § 34c GewO ist. Über die fachliche Qualifikation als Hausverwalter sagt das zunächst nichts aus....