Städte und Gemeinden sind für die Reinigung, für die Beseitigung von Schnee und Eis und für die Streupflicht der Bürgersteige im Winter zuständig. Allerdings haben die meisten Kommunen diese Pflichten per Satzung an die Hauseigentümer delegiert. Ist dies bei ihnen der Fall, muss sich die Eigentümergemeinschaft Gedanken darüber machen, was geräumt werden muss, wie oft geräumt werden muss und wen sie mit der Räumung beauftragt.








