Der Vermögensbericht ist eine relativ neue Verpflichtung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und wurde mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 eingeführt und ist in in § 28 WEG geregelt. Der Bericht dient dazu, die Eigentümer über die finanzielle Gesamtlage der Gemeinschaft zu informieren und stellt eine Ergänzung zur Jahresabrechnung dar. Der Vermögensbericht enthält insbesondere Informationen über die Höhe der Rücklagen und andere finanzielle Vermögenswerte der Gemeinschaft. Hierzu gehören insbesondere:

Hausverwaltung

Auf der Eigentümerversammlung wird zur Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme eine Sonderumlage beschlossen, leider zahlt ein Eigentümer nicht. Was kann die Eigentümergemeinschaft gegen säumige oder...

Im Juni 2005 beschloß eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Erhebung einer Sonderumlage. Die Verwalterin informierte darüber auch den Eigentümer von zwei im Objekt liegenden Wohnungen, für die sie...

Die Zahlung einer Sonderumlage kann notwendig werden, wenn eine Instandhaltungsrückstellung noch nicht die entsprechende Höhe erreicht hat und eine Reparaturmaßnahme finanziert werden muss, wenn...

In dem konkreten Fall hatte eine Verwaltung ohne Beschlussfassung durch die Gemeinschaft Trennwände in den Kellerräumen und die Reinigung der Fassade von Efeu in Auftrag gegeben. Zudem zahlte sie...