Im Wohnungseigentumsgesetz werden sie vergeblich nach dem Begriff „Hausgeld“ suchen, der Gesetzgeber spricht von Nutzungen und Kosten, welche die Wohnungseigentümer aufgrund eines in der Eigentümerversammlung beschlossenen Wirtschaftsplans zu zahlen haben. Synonym wird oft der Begriff Wohngeld verwendet, der hier jedoch etwas irreführend ist, da dieser Begriff zu Verwechslungen mit dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz führen kann. Die Rechtsgrundlage findet sich wie immer im WoEigG, genauer in § WEG 16 Nutzungen und Kosten.