Was passiert, wenn die Gemeinschaft die Heizkosten nach Miteigentumsanteilen verteilt und ein Eigentümer auf der Eigentümerversammlung eine verbrauchsgerechte Verteilung der Kosten wünscht oder der Mieter einer vermieteten Eigentumswohnung an seinen Vermieter herantritt und eine Änderung fordert? Ist die Gemeinschaft verpflichtet hier zu handeln oder kann sie mit Verweis auf die Gemeinschaftsordnung eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ablehnen? Die aktuelle Fassung der Heizkostenverordnung, gültig seit dem 01.01.2009, hat hier praktische Auswirkungen auf die Wohnungseigentümergemeinschaft.

 

Zwei Wohnungseigentümer wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Die Eigentümer sind der Meinung, der Verwalter müsse nach Verbrauch abrechnen.

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Die Hausgeldabrechnung der Eigentümergemeinschaft

Für jedes Wirtschaftsjahr wird für die Eigentümergemeinschaft - in der Regel von der Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat, ein Wirtschaftsplan erstellt, in dem die Einnahmen...

Hier sind relevante Urteile zum Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft, die häufig zitierten Rechtsgrundlagen und Klarheit zu verschiedenen Aspekten bieten:

In dem konkreten Fall hatte eine Verwaltung ohne Beschlussfassung durch die Gemeinschaft Trennwände in den Kellerräumen und die Reinigung der Fassade von Efeu in Auftrag gegeben. Zudem zahlte sie...

In der Praxis wird die Buchführung bei Wohnungseigentümergemeinschaften auf Basis einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung geführt, also einer reinen Zufluss- und Abflussrechnung. Diese Art der...