Wenn die Eigentümergemeinschaft keinen Wirtschaftsplan beschließt, fehlen die verbindlichen Vorgaben für die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen der Eigentümer, was zu mehreren Problemen führen kann. Hier fassen wir die bedeutensten Urteile zum Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft zusammen.