Für jedes Wirtschaftsjahr wird für die Eigentümergemeinschaft - in der Regel von der Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat, ein Wirtschaftsplan erstellt, in dem die Einnahmen und Ausgaben des kommenden Jahres kalkuliert und eingestellt werden § 28 Absatz 1 WEG.
Der Mangel an Hausverwaltungen für kleine (WEGs) hat viele Gründe
Kosten und Aufwand: Kleine WEGs generieren oft geringere Verwaltungseinnahmen, haben aber trotzdem ähnliche Anforderungen wie größere Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Verwaltung einer kleinen Gemeinschaft erfordert fast den gleichen Aufwand für Buchhaltung, Instandhaltungsmanagement und rechtliche sowie administrative Aufgaben, wie bei größeren Gemeinschaften. Aufgrund der geringeren Einnahmen ist der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag oft unattraktiv für Hausverwaltungen.
Neben dem Reinertrag (Nettomietrendite) ist der Cashflow eine wichtige Kennziffer. Der Cashflow ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, bei der die realisierten Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. Monat, Quartal, Jahr) einander gegenübergestellt (saldiert) werden und dadurch Aussagen zur Liquidität eines Wirtschaftssubjektes ermöglichen. Für Betriebswirte ist der Cashflow eine Kennzahl zur Beurteilung von Unternehmen.
Ist der Cashflow positiv, steht dem Unternehmen dieser Überschuss in Form von Liquidität für weitere Investitionen zur Verfügungen. Ist der Cashflow negativ, haben Sie aus dem operativen Geschäft heraus keinen Gewinn erwirtschaften können. Im Gegenteil, Sie müssen sogar Geld nachschießen, um die Verluste abzudecken.
Inzwischen findet diese Kennzahl in vereinfachter Form Anwendung bei der Kalkulation von Immobilieninvestments.
Für eine erste schnelle Vergleichbarkeit von Mietobjekten unter Renditegesichtspunkten ist die Ermittlung des Preis-Miet-Verhältnisses oder die Brutto-Mietrendite von Interesse.
Beide Berechnungsmethoden sind grobe Anhaltspunkte. Aber sie zeigen auch schnell die überteuerten Objekte und vielleicht auch das ein oder andere Schnäppchen.
Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters wurde einer umfangreichen Neugestaltung unterzogen. Aus 521 Wörtern wurden schlanke 55 Wörter. Da beklage noch einer die fortschreitende Bürokratisierung in diesem Land. Im neuen § 27 WEG steht nichts mehr von "Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen", "Lasten- und Kostenbeiträge anfordern" oder "eingenommene Gelder verwalten". Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird mehr in die Pflicht genommen.
§ 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
(1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die
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